Ratschläge für den Umgang
mit „unbehinderten” Menschen
Ein Cartoon zur Darstellung behinderter Menschen ©AUVA
Direktwerbung richtet sich entweder an individuelle Adressaten und beinhaltet dabei ein Reaktionsmittel als Responseangebot oder an ein disperses Publikum ebenfalls über ein Reaktionsmittel oder auf andere definierte Art jeweils mit Angebotsbezug. Als Zielgruppen kommen sowohl Privatpersonen (Business to Consumer) als auch Geschäftsleute (Business to Business) in Betracht. Besonders im erstgenannten Bereich gelten restriktive rechtliche Bestimmungen.
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